CSU-Politiker Schley erleidet empfindliche Niederlage vor Gericht
Stadtrat wegen versuchter räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Beleidigung verurteilt

Augsburg (dapd-bay). Der umstrittene Augsburger CSU-Stadtrat Tobias Schley hat vor dem Amtsgericht eine empfindliche Niederlage erlitten, die vermutlich auch das Ende seiner politischen Karriere bedeutet. Das Gericht verurteilte den 41-Jährigen am Dienstag in Augsburg wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Zudem muss Schley eine Geldstrafe von 5.000 Euro zahlen und ein Antiaggressionstraining absolvieren.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte Schley im vergangenen Dezember nach einer nächtlichen Zechtour betrunken in der Augsburger Innenstadt nach einer Taxifahrt die Zeche geprellt. Dabei sei es lediglich um einen Fahrpreis von knapp 3,00 Euro gegangen. Anschließend lieferte er sich zusammen mit seinen zwei Begleitern eine Rauferei mit dem Taxifahrer sowie den Türstehern einer Disco. Die beiden Begleiter verurteilte das Gericht am Dienstag ebenfalls zu Bewährungs- und Geldstrafen. Daneben sah es das Gericht als erwiesen an, dass Schley einen Stadtratskollegen während einer Sitzung als “Arschloch” beleidigt hat.
Für das Gericht ist Schley ein Lügner
Die genauen Vorgänge in jener Dezembernacht ließen sich trotz zahlreicher Zeugenaussagen in dem Prozess nicht im Einzelnen rekonstruieren. In scharfer Form kritisierte Richter Michael Nißl, dass Schley vor Gericht wiederholt gelogen habe und sogar Zeugen in das Verfahren eingebracht habe, die zu seinen Gunsten die Unwahrheit gesagt hätten. “Sie sind nach Überzeugung des Gerichts ein Lügner. Das Gericht geht deswegen davon aus, dass Ihre politische Karriere zu Ende ist”, betonte Nißl.
Zudem habe Schley “in erschreckender Weise Basiswissen in Staatsbürgerkunde vermissen lassen”, sagte Richter Nißl über das Verhalten Schleys in jener Nacht. So habe Schley in arroganter Weise versucht, seine Funktion als Stadtrat zu missbrauchen. Dass Schley in seinem Schlusswort sogar bei Gott und bei seinem verstorbenen Vater geschworen habe, die Wahrheit gesagt zu haben, sei “ein weiterer Tiefpunkt” in Schleys Prozessverhalten gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine noch höhere Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert, während der Verteidiger Schleys in den wesentlichen Anklagepunkten auf Freispruch plädiert hatte. Seiner Ansicht nach sei keiner der Vorwürfe bewiesen. Er will nun das Einlegen von Rechtsmitteln prüfen. Der umstrittene CSU-Politiker, der sich in der Vergangenheit regelmäßig mit Pöbeleien in die Schlagzeilen gebracht hatte, hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen.
dapd