Betreuungsgeld: Seehofer will Verfassungsgericht im Zweifel ignorieren

Der CSU-Chef warnt die Karlsruher Richter davor, das Betreuungsgeld abzuschaffen. Sollten sie es doch tun, plant Seehofer einen Alleingang in Bayern.

CSU Horst Seehofer Bayern Betreuungsgeld

Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU)  |  © Sven Hoppe/dpa

Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat für Bayern eine
Fortzahlung des Betreuungsgeldes angekündigt – auch für den Fall, dass das Verfassungsgericht die Geldleistung am morgigen Dienstag kippen sollte. 

Zunächst hoffe er,
dass die Karlsruher Richter der großen Tradition des Gerichts folgen werden und “ein Herz für Familien und Kinder” haben, sagte Seehofer vor einer Klausur des bayerischen Kabinetts in St. Quirin am Tegernsee.
Aber er fügte hinzu: “Sollte es anders kommen, dann werden wir einen
Weg finden in Bayern, die Dinge richtig in die Zukunft zu führen – mit
Betreuungsgeld.” Die Süddeutsche Zeitung hatte berichtet, die
Staatsregierung habe bereits rund 100 Millionen Euro eingeplant, um das
Betreuungsgeld notfalls nahtlos fortführen zu können.

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Seehofer sagte, der Bund müsse in jedem Fall auch in Zukunft Geld für eine bessere Wahlfreiheit
junger Familien bereitstellen, falls das Betreuungsgeld kippt.

Am Dienstag will das
Bundesverfassungsgericht sein Urteil sprechen, ob die seit August 2013
gezahlte staatliche Leistung verfassungsgemäß ist. Das auf Betreiben der
CSU eingeführte Betreuungsgeld geht an Eltern, die ihre zwei- bis
dreijährigen Kinder nicht in eine öffentlich geförderte Kita bringen,
sondern zu Hause erziehen. Derzeit beziehen bundesweit Eltern von fast
500.000 Kindern das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro im Monat.

Der
Hamburger Senat hatte über eine Normenkontrollklage gegen das
Betreuungsgeld-Gesetz geklagt. Bei der öffentlichen Verhandlung im April
stand die Frage im Vordergrund, ob der Bund überhaupt für ein solches
Gesetz zuständig ist. Die Vertreter des Hamburger Senats argumentierten,
das Betreuungsgeld stehe im Widerspruch zu den Bemühungen der Stadt um
eine frühe und intensive Förderung von Kindern. Die Bundesregierung
betonte, ihre Handlungsfähigkeit in familienpolitischen Fragen müsse
erhalten bleiben. Das Grundgesetz lasse staatliche Familienförderung
ausdrücklich zu.

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