Berlin: CSU spielt mit Neuwahl in Bayern

Berlin (RP). Ein Koalitionsbruch in München wird realistischer. Die CSU will die Studiengebühren abschaffen, die FDP nicht.

Der Streit der bayerischen Landesregierung aus CSU und FDP über die Abschaffung der Studiengebühren verschärft sich. Die CSU will noch vor dem Ergebnis eines Volksbegehrens zu dem Thema im Januar einen Kabinettsbeschluss der Landesregierung herbeiführen, der ein Ende der Studiengebühren vorsieht. Sollte die FDP wie erwartet das Ansinnen ablehnen, wäre die Koalition gescheitert, und es müsste neu gewählt werden. “Wir meinen das ernst”, sagte gestern ein Mitglied der CSU-Führung. Zu einer Neuwahl könnte es dann schon im Frühjahr kommen, sollte sich der Landtag noch im Februar auflösen.

Die CSU müsse sich an die Spitze der Bewegung im Land gegen die Studiengebühren setzen, bevor ein positives Volksbegehren die Regierung zum Handeln zwingen könnte, hieß es. Außerdem könnte die CSU so ihr Ziel erreichen, die Landtagswahl deutlich vor der Bundestagswahl abzuhalten. In den Umfragen liegen die Christsozialen derzeit bei 48 Prozent. Das könnte für eine absolute Mehrheit der Sitze im Landtag reichen.

Die FDP nimmt die Drohungen ihres Koalitionspartners ernst. “Die CSU weiß sehr wohl: Wenn sie im bayerischen Landtag mit der Opposition stimmt, dann bricht sie den Koalitionsvertrag”, sagte FDP-Landtagsfraktionschef Thomas Hacker. In diesem Fall sei die Koalition am Ende. Das Volksbegehren zu den Studiengebühren findet im Januar statt. Falls sich bis zum 30. Januar 940 000 Bayern und damit zehn Prozent der Wahlberechtigten in Unterschriftenlisten eintragen, kommt es zu einem Volksentscheid und damit zu einer endgültigen Abstimmung über die Studiengebühren. Ministerpräsident Horst Seehofer hatte in einem Interview deutlich gemacht, dass seine Partei bei einem Erfolg des Volksbegehrens noch vor dem Volksentscheid auch mit der Opposition für die Abschaffung stimmen werde. “Wir haben keine Angst vor Neuwahlen”, sagte FDP-Fraktionschef Hacker. Die Liberalen seien vorbereitet auf eine frühere Wahl, strebten sie aber nicht an.

In Bayern gibt es zwei Möglichkeiten, zu Neuwahlen zu kommen. Nach Artikel 18, Absatz 1 der Landesverfassung reicht die Mehrheit der Mitglieder des Landtags aus, um eine Selbstauflösung zu beschließen. Stemmt sich die FDP gegen eine vorzeitige Auflösung, müsste die CSU Stimmen der Opposition dazugewinnen. Das gilt allerdings als schwierig, da die SPD angesichts schlechter Umfragen kein Interesse an einer raschen Neuwahl haben dürfte. Außerdem können nach Artikel 18, Absatz 3 die Bürger selbst den Landtag “abberufen”. Für einen entsprechenden Antrag müssen die Unterschriften von mindestens einer Million wahlberechtigter Bürger des Freistaates zusammenkommen. Ob der Landtag sich selbst auflöst oder vom Volk abberufen wird, ist für den Neuwahltermin unerheblich. Der neue Landtag muss in jedem Fall spätestens am sechsten Sonntag danach gewählt werden.

Die Diskussion über die Studiengebühren hat Auswirkungen über die Grenzen Bayerns. Niedersachsen, wo am 20. Januar ein neuer Landtag gewählt wird, wäre das letzte Bundesland mit kostenpflichtigem Studium. Die schwarz-gelbe Landesregierung fürchtet nun eine Debatte im Wahlkampf. Die FDP in Niedersachsen will an dem bisherigen System festhalten, in der CDU ist die Stimmung differenzierter.

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