Auch für geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, ist der Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung seit Jahresbeginn niedriger geworden, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Weil der allgemeine Beitragssatz von 18,9 auf 18,7 Prozent gesunken ist, zahlen sie aus eigener Tasche jetzt nur noch 3,7 statt zuvor 3,9 Prozent zur Rentenversicherung. Bei einem monatlichen Entgelt von beispielsweise 450 Euro zahlt der Arbeitnehmer jetzt 16,65 Euro statt 17,55 Euro als Rentenbeitrag. Unverändert bleibt, dass der Arbeitgeber pauschal weitere 15 Prozent an die Rentenversicherung abführt. Auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten wird es günstiger: Hier zahlt der Minijobber seit Januar 2015 13,7 Prozent anstelle von bisher 13,9 Prozent seines Arbeitsentgelts als Beitrag zur Rentenversicherung. Der private Arbeitgeber führt nach wie vor 5 Prozent an die Rentenversicherung ab.
Geringfügig Beschäftigte erwerben durch diese niedrigen Beiträge Ansprüche auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. So können sie sich beispielsweise für den Fall einer Erwerbsminderung absichern oder einen Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation erwerben. Außerdem zählen die Beschäftigungszeiten in vollem Umfang für die spätere Altersrente mit.
Auf Antrag können sich Minijobber von der Versicherungspflicht befreien lassen. Damit verzichten sie jedoch auf den umfassenden Versicherungsschutz. Wer dies in Erwägung zieht, sollte sich auf jeden Fall vorher von den Experten der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Die Kontaktdaten der Auskunfts- und Beratungsstellen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Allgemeine Informationen gibt es auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 88.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung in Bayern