Bayerns Datenschutzbeauftragter: Nein zur Vorratsdatenspeicherung






Bayern:
Datenschutzbeauftragter Petri legt Bericht vor


In zwei Punkten gibt es große Konflikte zwischen der Staatsregierung und dem bayerischen Datenschutzbeauftragten: Thomas Petri hält nichts davon, Busse und Bahnen komplett mit Videokameras zu überwachen. Und auch die Vorratsdatenspeicherung, die derzeit unter anderem von CSU-Politikern lautstark gefordert wird, findet er mehr als fragwürdig.

Sicherheit versus Freiheit




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Terrorgefahr in Deutschland
Umstrittene Gegenmaßnahmen


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Persönliche Daten zu sammeln, flächendeckend ohne konkreten Anlass, das verletzt für Petri die Grundrechte zahlloser Menschen in schwerem Maße. Beide Maßnahmen würden nicht zu mehr Sicherheit führen, schätzt Bayerns oberster Datenschützer. Auch der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht sähen das ähnlich.

In der Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof sei es den Sicherheitsbehörden bisher nicht gelungen, nachzuweisen, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung schwerer Straftraten erforderlich sei. Daraus folgert Petri: Möglichweise lasse sich der Terrorismus nicht komplett in den Griff bekommen. Damit müsse man in einer offenen Gesellschaft leider leben.

Bevölkerung für das Thema Datenschutz sensibilisiert

Viele Menschen seien für Datenschutz sensibilisiert, unter anderem durch den NSA-Abhörskandal. Es gelte jetzt, ein vernünftiges Verhältnis zwischen Sicherheit und persönlicher Freiheit zu finden. Im allgemeinen ist Petri mit der Staatsregierung zufrieden. Sie reagiere meist prompt und kooperativ, wenn er Nachbesserungen beim Datenschutz fordere.


Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri

Was Petri aber ärgert: Dass er das überhaupt so oft fordern muss – bei so ziemlich jedem Gesetz und jeder behördlichen Maßnahme, die er sich genauer anschaut, gebe es Grund zur Beanstandung. Nicht abfinden will sich Petri zum Beispiel damit, dass bei der bayerischen Polizei offenbar der Wille, Daten zu speichern, größer ist als der Respekt vor der Privatsphäre. Nicht selten würden Menschen auch dann noch als Beschuldigte in den Polizeidaten geführt, wenn sich der Tatverdacht gegen sie längst erledigt habe, kritisiert Petri. Und auch die erkennungsdienstliche Behandlung erfolge nicht nur bei wiederholten größeren Straftaten. Einmal etwa habe schon der Diebstahl einer Packung Eier und einer DVD für die ausführliche Registrierung ausgereicht.






Tagesgespräch:
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