
Tanzen bis nach Mitternacht: In Bayern dürfen Partys vor stillen Tagen künftig länger gehen. Foto: Boris Roessler dpa
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München. Das Tanzverbot vor den sogenannten Stillen Feiertagen wird gelockert. Der vom bayerischen Kabinett am Dienstag verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass Diskotheken und Tanzlokale vor Feiertagen wie Allerheiligen oder dem Volkstrauertag künftig bis um 2.00 Uhr nachts geöffnet haben dürfen, bisher galt eine Schutzzeit ab 0.00 Uhr. Zugleich brachte der Ministerrat auch eine Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes auf den Weg. Damit sollen Städte und Gemeinden künftig die Möglichkeit bekommen, für bestimmte Plätze im öffentlichen Raum ein Alkoholverbot zu erlassen.
Der ernste Charakter der insgesamt neun Stillen Tage in Bayern werde auch nach der Liberalisierung gewahrt, betonte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Demnach bleiben Karfreitag und Karsamstag auch künftig ganztägig geschützt. Auch an Heiligabend beginne die Schutzzeit wie bisher um 14.00 Uhr. Die Änderung sei jedoch notwendig, um „dem Wandel in der Gesellschaft und den Lebenswirklichkeiten angemessen Rechnung zu tragen“, sagte der Minister. Der vorgelegte Gesetzentwurf löse den Zwiespalt in moderater Weise.
Alkoholverbot zwischen 22.00 und 6.00 Uhr
Als Initiative gegen wachsende Gewaltexzesse vor allem unter Jugendlichen sieht der Innenminister die geplante Änderung beim Landesstraf- und Verordnungsgesetz. Es gebe einen klaren Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und begangenen Straftaten. „Die Probleme hier haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen“, sagte Herrmann. Jetzt bekämen die Kommunen ein flexibles Werkzeug an die Hand, um Alkoholexzesse an bestimmten Brennpunkten zu unterbinden. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass die Kommunen künftig in Eigenverantwortung den Genuss alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr verbieten können.
Kommunen wollen durchgreifen
Auf Zustimmung stößt die Neuregelung bei Bayerns Gemeindetagspräsident Uwe Brandl (CSU). Die Staatsregierung erfülle hier endlich eine langjährige Forderung der Kommunen. Gemeinden und Städte in Bayern wollten Alkoholexzesse auf öffentlichen Plätzen und in Grünanlagen künftig „konsequent unterbinden“, kündigte Brandl an.
Als „planlosen Aktionismus“ kritisierte dagegen die Grünen-Landtagsabgeordnete Christine Kamm den Gesetzentwurf. Die Erteilung eines „Platzverbots“ zu Nachtzeiten löse das Problem des zunehmenden Alkoholkonsums nicht. „Der richtige Ansatz wäre es, verstärkt mit Streetworker zu arbeiten“, sagte die Abgeordnete. (dapd)
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