Ungeachtet der Warnungen vor der Verfassungswidrigkeit des Vorhabens hält die bayerische CSU-Staatsregierung an der Forderung nach einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes fest. Ziel ist, die Geldleistungen für Asylbewerber aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ durch Sachleistungen zu ersetzen sowie für diese Flüchtlingsgruppe die Beweislast umzukehren, erläuterte Staatskanzleiminister Marcel Huber (CSU) nach einer Ministerratssitzung.
Asylbewerbern aus dem Westbalkan müssten die deutschen Behörden dann nicht mehr beweisen, dass sie sich zu Unrecht auf die Asylgründe stützen, sondern die Antragsteller müssten darlegen, dass sie politisch verfolgt sind. Vom Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt, erhielt Bayern unterdessen Unterstützung in der Forderung, auch den Kosovo und Albanien ebenso wie Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu „sicheren Herkunftsländern“ zu erklären. Das Asylverfahren für die Bürger dieser Ländern könnte dann abgekürzt werden.
Von den 116 000 Asylbewerbern, die bis zum 15. April nach Deutschland gekommen seien, stammten 57 000 aus den Balkanstaaten, sagte Staatskanzleichef Huber. Deren Asylanträge hätten „null Chance“. Gleichwohl überlasteten diese Menschen, die bessere Lebensbedingungen suchten, das deutsche Asylsystem und strapaziere die Akzeptanz von Flüchtlingen.
Der bayerische Flüchtlingsrat sowie SPD und Grüne im Landtag warnten die CSU-Staatsregierung vor einem „Verfassungsbruch“. Die Pläne zur Reduzierung der Leistungen für einzelne Asylbewerbergruppen verstießen „eklatant“ gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, sagte Flüchtlingsrats-Sprecher Alexander Thal. Offenbar leide die Staatsregierung „unter einer Balkan-Phobie“. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Christine Kamm, bezeichnete die Beschlüsse als „populistisches Säbelrasseln der CSU“. Der Vorstoß sei „Wasser auf die Mühlen fremdenfeindlicher Hassprediger“.