München, 19.09.2013 (KAP) Das Ergebnis der bayerischen Landtagswahl von 15. September wird wegen Kruzifixen in Wahllokalen angefochten. Wie das Online-Portal der “Süddeutschen Zeitung” (SZ, www.suedeutsche.de) am Donnerstag berichtet, geht die Anfechtung von einem Wahlhelfer aus, der in dem zum Wahllokal umfunktionierten Pfarrzentrum Unterhaching eingesetzt war. Der Kläger verlangt laut “SZ” auch, dass vor der bevorstehenden Bundestagswahl am 22. September alle Kreuze aus Wahllokalen zu entfernen. Er beruft sich auf das “Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid”. Demnach sei “jede Beeinflussung der Abstimmenden durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder auf andere Weise verboten”.
Der 48-Jährige will alle Ergebnisse vom Sonntag annullieren lassen, die in Wahllokalen mit Kruzifixen zustande kamen. Dem Bericht zufolge ist er überzeugt, dass ein Kreuz an der Wand die Wähler irritiert und sie in ihrer Entscheidung beeinflusst. Weiters kündigte der Ingenieur rechtliche Schritte an, falls seinen Forderungen nicht nachgekommen werde.
Die bayerische Landeswahlleitung will das Anliegen juristisch prüfen, berichtet die “SZ” weiter. Dass sich daraus Anhaltspunkte zur Wahlmanipulation ergäben, hielten die Verantwortlichen jedoch für unwahrscheinlich.
Kardinal Woelki: Wählen gehen!
Der Berliner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, appellierte unterdessen am Donnerstag in einem Gastbeitrag für die Boulevardzeitung “B.Z.”, zur Bundestagswahl am 22. September zu gehen. “Wahlenthaltung ist keine vernünftige Antwort auf tatsächliche oder vermeintliche Missstände”, sagte Woelki. Wer von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch mache, verzichte darauf, die Politik aktiv zu beeinflussen. Zudem trügen Wahlverweigerer “eine fatale Mitverantwortung für den Fall, dass unverantwortliche politische Kräfte Einfluss gewinnen auf die Gestaltung unser aller Gemeinwesen”.