Wie in der Schweiz und in Dänemark kassiert die Polizei in den beiden südlichsten deutschen Bundesländern das mitgebrachte Geld der Flüchtlinge ein. Im Dezember behielt Polizei pro Person vierstelligen Betrag ein.
Berlin.
Wie in der Schweiz müssen Flüchtlinge auch in Bayern und Baden-Württemberg mitgeführtes Bargeld abgeben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte der “Bild”-Zeitung (Donnerstag): “Die Praxis in Bayern und die bundesgesetzlichen Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz entsprechen im Wesentlichen dem Verfahren in der Schweiz.”
Asylbewerber würden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht. “Barvermögen und Wertsachen können sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro sind und wenn ein Erstattungsanspruch gegen die Person besteht oder erwartet wird”, so Herrmann.
Auch in Baden-Württemberg könne die Polizei Vermögen oberhalb von 350 Euro einbehalten. Im Dezember 2015 sei es pro betroffener Person durchschnittlich ein vierstelliger Betrag gewesen, berichtet das Blatt weiter. Bayern und Baden-Württemberg vollziehen damit Bundesrecht, wonach Asylsuchende zuerst ihr eigenes Vermögen aufbrauchen müssen, wie es heißt.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, sagte der Zeitung: “Wer bei uns einen Asylantrag stellt, muss vor der Hilfegewährung grundsätzlich sein Einkommen und Vermögen aufbrauchen, dazu zählt z.B. auch der Familienschmuck. Auch wenn sich manche Vorurteile hartnäckig halten – als Asylbewerber hat man es mitnichten besser als ein Hartz-IV-Empfänger.”