Spielt im Prozess gegen Paul G. aber keine Rolle, erklärten übereinstimmend Richter und Staatsanwalt. Der Ankläger hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Identität des Angeklagten mit einem der Rädelsführer auf dem Video sei eindeutig. Die Sache sei geplant gewesen, man habe sich prügeln wollen.
Da Familien und Kinder zu Zeugen dieser Gewalt geworden seien, müsse der Staat hart durchgreifen. Nur dem mutigen Einsatz der Polizei sei es zu verdanken, dass nichts passiert sei.
Anwalt Noli kündigte Berufung an.