Bayern geht mit Alkoholsündern im Straßenverkehr künftig härter ins Gericht. Fast jeder, der seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verliert, muss in Zukunft zum sogenannten Idiotentest – egal, wie viel Alkohol er im Blut hatte. Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor. Darin heißt es: „Nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis (…), die auf einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss beruht, ist im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der bei der Verkehrsteilnahme vorgelegenen Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen.“ Das gelte auch, wenn der Fahrer weniger als 1,6 Promille im Blut habe und zum ersten Mal erwischt werde
Eine Frau, die mit 1,28 Promille aus dem Verkehr gezogen worden war, hatte dagegen geklagt, zur in Bayern auch „Depperltest“ genannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu müssen. Die Klage wurde abgewiesen. Ähnlich hatte im Sommer in einem anderen Fall auch schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Das bayerische Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Revision ist möglich.
Die Frage, ob schon nach der ersten Trunkenheitsfahrt ein Idiotentest fällig wird, ist rechtlich umstritten. In den meisten Bundesländern wird die MPU bei Ersttätern erst ab 1,6 Promille angeordnet. Nur wenige Länder wie Baden-Württemberg, Berlin und jetzt auch Bayern handhaben dies strenger. Das führe zu einer kuriosen Wanderbewegung, hatte der ADAC-Jurist Markus Schäpe bereits nach dem Urteil aus Baden-Württemberg im Sommer gesagt: Manche betroffene hätten nach einer Verurteilung einfach ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt, um ihren Führerschein ohne Idiotentest zurückzubekommen. Die MPU soll klären, ob ein Fahrer geeignet ist, ein Fahrzeug zu steuern. Sie wird deutschlandweit jährlich mehr als 90 000 Mal angeordnet, in der Hälfte der Fälle nach Trunkenheitsfahrten. Rund 40 Prozent fallen laut ADAC durch den Test.