Bayern-Ei-Skandal: Minister müssen aussagen

Die Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf und ihrem Vorgänger im Amt, Staatskanzleichef Marcel Huber (beide CSU) müssen vor den Abgeordneten des Umweltausschusses aussagen. Die Opposition wirft ihnen vor, beim Krisenmanagement nach dem Salmonellenausbruch bei der niederbayerischen Firma Bayern-Ei versagt zu haben.

SPD fordert scharfe Kontrollen

Die Sondersitzung findet nur zwei Tage nach der Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs statt. Am Dienstag hatten die Richter Bayern-Ei erlaubt, wieder Eier zu verkaufen – wenn auch unter Auflagen. Was die Opposition im Landtag jetzt von der Staatsregierung erwartet, stellte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der SPD, Florian von Brunn, klar. In einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk sagte er, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs gelte es zu akzeptieren. Allerdings habe nun Verbraucherschutzministerin Scharf zu entscheiden, wie streng kontrolliert werde. Es müsse ständig und scharf kontrolliert werden. Auch Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nahm von Brunn in die Pflicht.


Florian von Brunn, SPD-Verbraucherschutzexperte

“Ich will aber an eine Aussage erinnern, die Horst Seehofer nach dem Gammelfleischskandal 2006 getroffen hatte, als er noch Verbraucherschutzminister war. Damals hat er gesagt, wenn es solche gewissenlose Geschäftemacher gibt, dann muss man so einen Laden auch mal ohne Rücksicht schließen und die Möglichkeiten des Gewerberechts dazu würden viel zu selten angewandt. Also ich frage mich schon auch, ob alle Möglichkeiten ausgenutzt worden sind.”

Florian von Brunn, SPD-Verbraucherschutzexperte

Verkauf unter Auflagen gestattet

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Das Betriebsgelände der Firma Bayern-Ei nahe Wallersdorf. | Bild: picture-alliance/dpa


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Unter Auflagen
Bayern-Ei darf wieder Eier verkaufen


Von Brunn forderte, dass die Kontrollen, wie zuletzt von der Ministerin angekündigt, von einer Spezialeinheit des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durchgeführt werden sollen – nicht von örtlich zuständigen Veterinären. Laut dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs darf die Firma Bayern-Ei ihre Eier dann wieder als Lebensmittel in den Verkehr bringen, wenn bei drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Untersuchungen keine Salmonellen gefunden werden. Die Untersuchungen sollen vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landratsamts Straubing-Bogen durchgeführt werden.

Momentan keine Hühner in den Ställen

Der Zeitplan der Kontrollen und deren genauer Ablauf gehen aus dem Beschluss nicht hervor. Eine Sprecherin des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilte dem BR auf Nachfrage mit, die genaue Umsetzung des Beschlusses werde derzeit geprüft. In den Ställen des Unternehmens befänden sich im Moment keine Hühner.

Veterinäramt des Landkreises in der Kritik

Das Veterinäramt des Landratsamts Straubing-Bogen war zuletzt als Prüfbehörde in die Kritik geraten. Ein Amtstierarzt soll von Lieferungen salmonellenverseuchter Eier gewusst haben und dem Unternehmen geholfen haben, Vorschriften zu umgehen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt gegen den Mann, der zeitweise in Untersuchungshaft saß. Am Donnerstag beschäftigt sich der Umweltausschuss des Landtags in einer Sondersitzung mit der Bayern-Ei-Affäre.

Rückblick: Der Bayern-Ei-Skandal

Das Unternehmen Bayern-Ei hatte im Jahr 2014 mit dem Salmonellen-Erreger verunreinigte Eier europaweit verkauft. Die kontaminierten Eier sollen für rund 500 Erkrankungen und den Tod von mindestens drei Menschen verantwortlich sein. Der ehemalige Geschäftsführer von Bayern-Ei sitzt in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Der Amtstierarzt des Landratsamtes Straubing-Bogen saß zwischenzeitlich in Untersuchungshaft: Er soll dem Eierhersteller beim Verkauf der gefährlichen Eier geholfen haben. Das BR-Politikmagazin Kontrovers und die Süddeutsche Zeitung hatten den Bayern-Ei-Skandal im Mai 2015 aufgedeckt.

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