Bayerische Spezialität – Brüssel schützt die Brezn

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Sie ist unverzichtbare Begleiterin von Leberkäse, Weißwurst und Obatztem: Die EU-Kommission vergibt für die bayerische Breze das EU-Gütezeichen “geschützte geografische Angabe” – und ärgert trotzdem manche CSU-Politiker.

Es gibt sie also doch, die Momente, in denen die Beamten der europäischen Kommission von der Muse geküsst werden. Zumindest zeugte es von einem gewissen Geist für sprachliche Schönheit, als sie dem Versuch nachgingen, den Europäern das Wesen der Brezn nahezubringen.

Die Brezn sei, so hieß es also am Freitag in einem offiziellen Kommuniqué der Kommission, ein bayerisches Laugengebäck, dessen Teigstrang zwei zum Gebet verschränkten Arme symbolisieren und eine “satt-glänzende, kupferbraune Krustenfarbe” hat, “zu der die beim Backen entstandenen wilden Risse im Brezenbogen einen hellen Kontrast bilden.”

Anlass bot, um ganz genau zu sein, die “Durchführungsverordnung Nr. 161/2014” der EU-Kommission, die fortan die Bayerische Brezn mit dem EU-Gütesiegel “Geschützte geographische Angabe” adeln möchte, und zwar in nahezu allen erdenklichen Schreibweisen. Also nicht nur als Bayerische Brezn, sondern auch als Bayerische Brezen, als Bayerische Brezel und sogar als Bayerische Brez’n. Daran hätte sich der eine oder andere Christsoziale, der im Europaparlament sitzt, fast verschluckt.

Dass die EU einem “Deppen-Apostroph” ihren Segen erteilt hätte, fand mancher CSU’ler in etwa so verträglich wie den labrbrigen Teig US-amerikanischer Brezn-Imitate. Protestnoten wurden gleichwohl nicht verfasst, lediglich etwas Trotz wurde zu Protokoll gegeben. “Die bayerische Breze erkennt man am Geschmack und nicht an der Schreibweise”, sagte der Vorsitzende der CSU-Europagruppe, Manfred Ferber.


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Von der Brezitella zur Brezn

Zumal die Frage, ob das Apostroph nun richtig oder falsch gesetzt ist, fast schon eine Geschmacks- und Empfindungfrage ist. Zumindest besteht unter Sprachforschern Einigkeit darin, dass der Name des Gebäcks auf das lateinische Wort brachiatellum zurückgeht – und sich dann in vielfältiger Hinsicht verformt hat, zunächst in das althochdeutsche “Brezitella”, später dann in Brezel und dann in Brezen oder Brezn. Sollte der Vokal irgendwann einfach weggefallen sein, wäre die Auslassung mit dem Apostroph korrekt gekennzeichnet. Das allerdings wäre nicht der Fall, wenn es diesen zweiten Vokal nie gegeben haben sollte.

Sei’s drum: Dass sich das Bundesjustizministerium darum mühte, nicht nur Brezn und Brezen zu schützen, sondern auch die Brez’n, hat einen markenrechtlichen Hintergrund. Das Siegel “Geschützte geographische Angabe”, das mittlerweile mehr als 1100 Produkte aus ganz Europa tragen dürfen, belegt ja nur, dass die Herstellung einer Ware mit einer bestimmten Region verbunden ist. Falsche Schreibweisen dürfen auch registriert werden, wenn sie denn auf dem Markt vorkommen. Und das Wort Brez’n gibt’s da in jedem Fall.

Für Euphorie sorgte die am Freitag im EU-Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung in der Bayerischen Landesregierung sowie beim Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk. Landwirtschaftsminister Helmut Brunner sagte, dass nun die Einzigartigkeit des bayerischen Originals unterstrichen worden sei. “Das hilft beim gezielten Marketing und schützt die bayerischen Handwerksbäcker vor Nachahmung”, sagte er.

“Unsere Breze ist ein fester Bestandteil der bayerischen Brotzeitkultur und unverzichtbare Begleiterin von Bayerischem Leberkäse, Münchner Weißwurst und Obatztem”. Weitere geschützte bayerische Erzeugnisse sind übrigens der “Allgäuer Bergkäse”, der “Schrobenhausener Spargel” sowie die “Nürnberger Rostbratwürste”.


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