Bayerische Sparkassen: Kein Recht zur Kündigung

Sparkassen in Bayern dürfen ihren Kunden nicht kündigen, solange sie nicht gegen vertragliche Pflichten verstoßen. Das hat das Land­gericht Nürn­berg-Fürth entschieden. Direkt betroffen ist die Sparkasse Mittel­franken-Süd. Doch das Urteil ist auch auf andere Sparkassen im Frei­staat über­trag­bar. test.de erklärt die Rechts­lage.

Verstoß gegen Guthaben­konto-Pflicht

Einer­seits sind die Sparkassen laut der bayerischen Sparkassen­ordnung verpflichtet, Guthaben­konten zu führen. Anderer­seits räumen sie sich in ihren Geschäfts­bedingungen zugleich das Recht ein, jeden Vertrag und sogar die gesamte Geschäfts­beziehung ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden hielt das für rechts­widrig. Sie verlangte von der Sparkasse Mittel­franken-Süd, auf die Klausel zu verzichten. Doch das Geld­institut weigerte sich. Die Verbraucherschützer schickten darauf­hin Rechts­anwalt Wolfgang Benedikt-Jansen los und beauftragen ihn, gegen die Sparkasse zu klagen. Benedikt-Jansen hatte Banken und Sparkassen schon im Streit um Kreditbearbeitungsgebühren das Fürchten gelehrt.

Produktfinder –
Die Dispozinsen von fast 1 600 Banken

Auf Dauer an Kunden gebunden

Klarer Fall für das Land­gericht Nürn­berg-Fürth: Die Verbraucherschützer haben recht, entschieden die drei für den Fall zuständigen Richter. Die Klausel ist unwirk­sam. Die Sparkasse Mittel­franken-Süd darf sie nicht mehr verwenden. Die Folge: Sie darf Kunden nur noch kündigen, wenn diese vertragliche Pflichten verletzen.

Warten auf Rechts­kraft

Miss­lich für die Sparkassen in Bayern: Grund für die Unwirk­samkeit der Klausel ist allein die Pflicht, Guthaben­konten anzu­bieten. Trotzdem ist die Klausel laut Urteil insgesamt allen Kunden gegen­über unwirk­sam. Mit anderen Worten: Die Sparkassen in Bayern können keinen einzigen Vertrag und keine Geschäfts­beziehung mehr kündigen, so lange Kunden ihre vertraglichen Pflichten erfüllen. Wie es weitergeht ist, offen. Der Sparkassen- und Giro­verband wollte nicht Stellung nehmen. Man über­lege noch, wie man sich jetzt verhalten werde, erklärte ein Sprecher der Sparkasse Mittel­franken-Süd. Diese kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Wenn es rechts­kräftig wird, muss sie ihre Geschäfts­bedingungen ändern.

Widerstand bei Konto­kündigung

Von einer Kündigung betroffene Kunden bayerischer Sparkassen haben gute Chancen, ihre Konten doch zu behalten. Sie sollten der Kündigung sofort unter Verweis auf das Urteil wider­sprechen und die Sparkasse auffordern, das Konto weiterzuführen. Wenn die Sparkasse dann nicht einlenkt, können sie einen im Bank­recht erfahrenen Anwalt einschalten, um ihr Recht durch­zusetzen.

Land­gericht Nürn­berg-Fürth, Urteil vom 24.09.2013
Aktenzeichen: 7 O 1146/13 (nicht rechts­kräftig)


Dieser Artikel ist hilfreich.

Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen


Alle Kommentare anzeigen

This entry was posted in DE and tagged by News4Me. Bookmark the permalink.

About News4Me

Globe-informer on Argentinian, Bahraini, Bavarian, Bosnian, Briton, Cantonese, Catalan, Chilean, Congolese, Croat, Ethiopian, Finnish, Flemish, German, Hungarian, Icelandic, Indian, Irish, Israeli, Jordanian, Javanese, Kiwi, Kurd, Kurdish, Malawian, Malay, Malaysian, Mauritian, Mongolian, Mozambican, Nepali, Nigerian, Paki, Palestinian, Papuan, Senegalese, Sicilian, Singaporean, Slovenian, South African, Syrian, Tanzanian, Texan, Tibetan, Ukrainian, Valencian, Venetian, and Venezuelan news

Leave a Reply