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Der Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf hat eine einstweilige Verfügung gegen die Landtagsabgeordnete Ulrike Gote (Grüne) erwirkt. Gote hatte in einer Pressemitteilung vom “Schottdorf-Betrugssystem für Speziallaborleistungen” gesprochen. Diesen Begriff darf sie nun nicht mehr verwenden, andernfalls müsste sie 250 000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Schottdorfs Anwalt Martin Imbeck bezeichnet diese Formulierung als “unwahr” und “ehrenrührig”, das Landgericht Köln folgte dieser Argumentation. Doch die Grünen geben sich nicht geschlagen: Der Abgeordnete Sepp Dürr spricht von einer “Einschüchterungsmethode” Schottdorfs, von der sich die Fraktion nicht “mundtot” machen lassen will. Deshalb kündigt Dürr Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung an.
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