Als Bürgermeister zu alt?

Wie alt darf in Bayern ein hauptamtlicher Bürgermeister oder ein Landrat sein? Diese Frage soll nun der Bayerische Verfassungsgerichtshof klären.

CSU und FDP hatten im Frühjahr die Altersgrenze für die kommunalen Wahlbeamten von derzeit 65 Jahren am Wahltag auf 67 Jahre angehoben. Die Neuregelung soll allerdings erst ab der übernächsten Kommunalwahl im Jahr 2020 gelten – weshalb prominente Rathauschefs wie der Würzburger Georg Rosenthal, der Münchner Christian Ude (beide SPD) oder der Regensburger Hans Schaidinger (CSU) bei der nächsten Wahl 2014 nach geltender Rechtslage nicht mehr antreten dürfen.

Doch der SPD-Landtagsabgeordnete Peter Paul Gantzer hält nicht nur den Starttermin, sondern die gesamte Regelung für verfassungswidrig, weshalb er gegen das Gesetz geklagt hat. Auch die Freien Wähler haben eine Popularklage eingereicht.

Gantzer fordert, jede gesetzliche Altersbeschränkung für Politiker aufzuheben: „Der Staat kann den Parteien doch nicht das Alter ihrer Kandidaten vorschreiben“, kritisierte der 74-Jährige bei der mündlichen Verhandlung in München. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs seien berufliche Altersgrenzen zudem nur aus sozialpolitischen Gründen oder aus Gründen der Sicherheit zulässig: „Und es kann doch nicht Sinn eines Gesetzes sein, Sozialpolitik für Politiker zu betreiben“, schimpfte Gantzer. Altersgrenzen ohne triftigen Grund seien „nicht menschenwürdig“.

Auch sei rund die Hälfte aller bayerischen Bürgermeister ehrenamtlich tätig – ohne gesetzliche Altersgrenze. „Diese Ungleichbehandlung kann man nicht nachvollziehen“, findet Gantzer. Auch das Argument, durch die Altersgrenze jüngeren Politikern die Chance auf Verantwortung zu eröffnen, lassen die Kläger nicht gelten: „Wenn dem Wähler alte, erfahrene Politiker lieber sind, als junge, unerfahrene, dann wählt er sie“, so SPD-Anwalt Michael Bihler.

„Die Verbesserung der Chancen junger Kandidaten kann der Gesetzgeber legitimerweise zu seinem Ziel machen“, hielt Günter Schuster, Amtschef im Innenministerium, dagegen. Hauptziel der Altersgrenze sei jedoch „die Sicherstellung eines leistungsfähigen und effektiven öffentlichen Dienstes“. Es sei unbestreitbar, dass „krankheitsbedingte Fehltage mit höherem Alter steigen“, so Schuster. So seien in den letzten zehn Jahren 22 von dreißig Bürgermeistern, die zu Versorgungsfällen wurden, über sechzig Jahre alt gewesen.

Im Gegensatz zu Abgeordneten oder Ministern könnten Bürgermeister zudem nicht einfach durch Nachrücker ersetzt werden – stattdessen seien aufwendige Neuwahlen nötig, gab Schuster zu bedenken.

Den späten Starttermin der Neuregelung begründete er auf Nachfrage des Gerichts mit der Notwendigkeit, den Parteien „genügend Zeit zur Vorbereitung zu lassen“. Seine Entscheidung will das Verfassungsgericht am 19. Dezember verkünden.

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