Verbraucher erhalten einen Anruf eines angeblichen Staatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Im Telefondisplay des Angerufenen erscheint aufgrund einer technischen Trickserei tatsächlich die Rufnummer dieser Behörde. Angeblich habe man über einen längeren Zeitraum hinweg Forderungen aus einem Gewinnspieldienst nicht beglichen. Würde der Betrag nicht umgehend gezahlt, wäre ein Bußgeld von mehreren Tausend Euro fällig. Hier wird geschickt eine Drohkulisse aufgebaut, die Verbraucher einschüchtern soll. Doch dabei bleibt es nicht. Um noch glaubwürdiger zu erscheinen, geben die Anrufer vor, den Fall an die Verbraucherzentrale Hachenburg abzugeben. Tatsächlich erhalten Verbraucher wenig später den Anruf einer angeblichen Verbraucherzentrale, in dem die Rechtmäßigkeit der Forderung bestätigt wird. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz steht in keinerlei Verbindung mit diesen Anrufen. Der Name wird hier rechtswidrig missbraucht. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die betrügerischen Maschen immer ausgefeilter werden. Egal wie glaubwürdig, seriös und nachvollziehbar die Sache auf den ersten Blick erscheinen mag, Verbraucher müssen unerwartete Zahlungsaufforderungen stets kritisch prüfen und Beweise verlangen. Wir raten dringend von einer Zahlung ab.