
Sitzt weiter in der Psychiatrie: Gustl Mollath Foto: dpa
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Bayreuth. Die Staatsanwaltschaft in Bayreuth hat den Absender eines gefälschten Faxes mit einem Entlassungsbeschluss von Gustl Mollath aus der Psychiatrie noch nicht ermittelt. „Wir stecken mitten in den Nachforschungen“, sagte Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel auf Anfrage der MZ. Details könne er mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen noch nicht nennen. Dem Urheber des Faxes wird eine Straftat vorgeworfen. Zumindest komme der Tatbestand der Urkundenfälschung, möglicherweise aber auch versuchte Gefangenenbefreiung in Frage, sagte der Oberstaatsanwalt.
Der stellvertretende Leiter der Forensischen Klinik des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, Michael Zappe, hatte trotz einer Warnung der Klinik durch den Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich vor einem gefälschten Gerichtsbeschluss am vergangenen Samstag (15. 6.) am Montagmorgen (17. 6.) dem in der Psychiatrie einsitzenden Gustl Mollath eröffnet, dass er nun freikomme. Eine halbe Stunde später musste er diese Aussage wieder revidieren.
Die SPD hat im Bayerischen Landtag einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in dem sie von der Staatsregierung eine Aufklärung darüber fordert, wie es zu dieser Panne kommen konnte.. „Ein sensibler und der spezifischen Situation zwangsweise untergebrachter Menschen angemessener Umgang sieht anders aus“, heißt es in der Begründung des SPD-Dringlichkeitsantrags. In der Plenumssitzung des Landtages wird er nicht behandelt. Nach Angaben der SPD-Abgeordneten Inge Aures wird der Mollath-Dringlichkeitsantrag zur Behandlung an den Rechtsausschuss verwiesen.
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