München – 18 000 Biber gibt es in Bayern, die Population ist stabil bis steigend. Der Landtag zog jetzt eine Artenschutz-Bilanz. Selbst die Grünen sagen, dass das possierliche Tierchen nicht mehr auf die Rote Liste gehört.
Die Wiederansiedlung des Bibers, sagt der Landtagsabgeordnete Christian Magerl (Grüne), ist „eines der erfolgreichsten Artenschutzprojekte in Bayern, wenn nicht Deutschlands“. Der Biber, meint Magerl weiter, „könnte in Bayern von der Roten Liste runter“. 1966 setzte der Bund Naturschutz erste Exemplare aus, mit freundlicher Genehmigung des Ministers. Manch einer wird den längst verstorbenen Alois Hundhammer dafür verfluchen: 18 000 Exemplare in über 4500 Revieren gibt es nach Schätzung des Umweltministerium heute wieder in Bayern, Landwirte ebenso wie Forst-Besitzer und Teichwirte klagen über massive Schäden durch den Nager.
Doch es gibt auch ein ausgefeiltes Instrumentarium zur „Konfliktlösung“, wie Vertreter des Umweltministeriums im Landtag darlegten. Das so genannte Biber-Management umfasst Beratung ebenso wie Ausgleichszahlungen. In manchen Landkreisen, etwa Straubing, können Waldbesitzer kostenlos Drahtgitter erhalten, um so Bäume vor Nagespuren zu schützen. Im Ernstfall schrecken die Behörden aber auch vor der „Entnahme“ nicht zurück. „Entnahme“ ist der Fach-Terminus, er bedeutet Tötung.
Der Abschuss der Tiere, so gab der Ministeriums-Vertreter im schönsten Amtsdeutsch frank und frei im Umweltausschuss des Landtags zu, sei „eine tragende Säule des Managements“. Genehmigen muss das die Kreisbehörde. Und die Landratsämter erteilen die Abschussgenehmigungen offenbar großzügig. In jedem Landkreis gibt es mehr oder minder große Abschussaktionen. So wurden im Kreis Freising im Jahr 2014 etwa 20 Biber erlegt – der auf 400 Tiere geschätzten Population hat das kaum geschadet, weil frei werdende Reviere durch Jungtiere wieder belegt werden. Besonders an der Amper bei Haag hat sich der Biber eingerichtet – nach der Sitzung im Landtag machte der Ausschuss eine Exkursion dorthin.
Über 1000 Abschüsse – obwohl der Biber eigentlich streng geschützt ist
Vorher hörte er die Gesamtbilanz des Ministeriums: Allein 2014 wurden 1300 Biber in Bayern erst gefangen und dann erschossen. In den Jahren davor waren die Zahlen ähnlich hoch – und das, obwohl der Biber eigentlich streng geschützt ist. Doch es gibt Ausnahmegenehmigungen. Jährlich stellt das Ministerium 450 000 Euro zur Verfügung, um Schäden zu begleichen. Ob der Etat hoch genug ist, wurde im Ausschuss bezweifelt. In seinem Stimmkreis Augsburg-Land hätten die Landwirte „einen Riesenzorn“ auf das Nagetier, sagte der SPD-Abgeordnete Herbert Woerlein. Die Entschädigungszahlungen seien zu gering – das Geld reiche kaum, um Ersatzpflanzen für kaputt genagte Bäume zu kaufen. Trotzdem sperrten sich das Ministerium und die CSU gegen eine Erhöhung des Etats – man wolle keine „Dauersubventionierung eines Konfliktherdes“.
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Dirk Walter
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